UnternehmerInnen können seit 2013 sowohl Sach- als auch Geldspenden bis 10 Prozent des laufenden Gewinns als Betriebsausgaben geltend machen, indem sie den Spendenbetrag wie jede andere Betriebsausgabe über das betriebliche Rechnungswesen führen. Auch die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit aus dem Betriebsvermögen (z. B. ein Fahrzeug wird einer spendenbegünstigten Organisation unentgeltlich überlassen) oder die unentgeltliche Arbeitsleistung eines Dienstnehmers an eine spendenbegünstigte Organisation, können als Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden.
Vorausgesetzt es handelt sich um Einrichtungen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden. Für den Nachweis der Spendenzahlung benötigen Sie entweder von der Spendenorganisation eine Bestätigung über die Zahlung oder/und den entsprechenden Überweisungsbeleg.
Wie kann ich eine Geldspende absetzen?UnternehmerInnen können ab 2013 Geldspenden bis 10 Prozent des laufenden Gewinns als Betriebsausgaben geltend machen, indem sie den Spendenbetrag wie jede andere Betriebsausgabe über das betriebliche Rechnungswesen führen.
ACHTUNG: Einzelunternehmer können Spenden wahlweise als Betriebsausgaben oder – aus dem Privatvermögen - als Sonderausgaben geltend machen. Weitere Informationen zur Geltendmachung von Spenden als Sonderausgaben, finden Sie hier.
Wie kann ich eine Sachspende absetzen?Sachspenden sind für Zwecke des Spendenabzugs mit dem gemeinen Wert des geschenkten Wirtschaftsgutes zu bewerten. Der gemeine Wert eines Gegenstandes wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung dieses Gegenstandes zu erzielen wäre.
Auch die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit aus dem Betriebsvermögen (z. B. ein Fahrzeug wird einer spendenbegünstigten Organisation unentgeltlich überlassen) oder die unentgeltliche Arbeitsleistung eines Dienstnehmers an eine spendenbegünstigte Organisation, können als Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden.
Informationen, speziell für Unternehmen finden Sie auf der Wirtschaft-hilft Website, auf der Website des Finanzministeriums oder beim BürgerInnenservice des Finanzministeriums unter der Telefonnummer 0810/001228.
Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier.