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Muss ich meine Daten den Spendenorganisationen bekannt geben bzw. kann ich die Datenübermittlung untersagen?



Keine Spenderin und kein Spender muss seinen Namen und sein Geburtsdatum bekannt geben. Wer das nicht tut, kann allerdings seine Spenden auch nicht steuerlich geltend machen.

Wenn der Spendenorganisation Namen und Geburtsdatum des Spenders zum 31.12.2016 bereits sind, wird auf Grundlage dieser Daten eine Übermittlung erfolgen, wenn der Spender – nach erfolgter Verständigung durch die Spendenorganisation – die Übermittlung nicht bis zum 30. November 2017 untersagt.

Für den Spender besteht zudem jederzeit die Möglichkeit, der Spendenorganisation der er die Daten bekannt gegeben hat, die Übermittlung für künftige Spenden zu untersagen. Unterbleibt infolge der Untersagung eine Datenübermittlung, erfolgt ebenfalls keine Berücksichtigung der Spende(n) in der Veranlagung.

Im Fall einer Untersagung darf die Spendenorganisation in weiterer Folge so lange keine Übermittlung mehr vornehmen, bis der Spender seine Daten neuerlich bekannt gibt.


Weitere Informationen

 

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Finanzministeriums sowie bei der Bürgerservice-Hotline des Finanzministeriums unter +43 (0) 50 233 765 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr).

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