Absetzbar sind Spenden an Vereine und andere Einrichtungen, die
Wenn Sie lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind, können Sie Spenden bis 10% Ihrer Jahreseinkünfte/Ihres Jahresgewinns gelten machen.
Denn, ab 1. Jänner 2017 gelten neue Regelungen zur Spendenabsetzbarkeit und die werden für Sie einfacher. Ab 2017 übernimmt die von Ihnen unterstützte spendenbegünstigte Organisation die Meldung an die Finanzbehörden.
Dazu müssen Sie einmal Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation der Organisation übermitteln. Zu Ihrer Sicherheit und aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten verschlüsselt übermittelt. Ihre Spenden werden dann automatisch in Ihrem Steuerakt berücksichtigt.Weitere Informationen finden Sie in dem Folder vom Finanzministerium.
Mit unserem Spendenrechner können Sie ermitteln, wie viel Sie dank Steuerersparnis mehr spenden können, ohne dass es Sie effektiv mehr kostet!
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Finanzministeriums oder beim BürgerInnenservice des Finanzministeriums unter der Telefonnummer +43 50233 765.
Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier.